Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VYTE LABEL Industries GmbH
I. Geltungsbereich
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über die Internetseite www.vytelabel.de geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der VYTE LABEL Industries GmbH (nachfolgend VYTE LABEL). Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung der VYTE LABEL, nicht ausreichend ist die Bezugnahme der VYTE LABEL auf ein Schreiben des Auftraggebers, welches AGB des Auftraggebers enthält. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die folgenden Geschäftsbedingungen als angenommen.
II. Vertragsschluss
Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine unverbindliche Bestellbestätigung mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung. Erst nach Übermittlung der Druckdaten kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der VYTE LABEL als Auftragnehmerin mit Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die VYTE LABEL als Auftragnehmerin wird die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail maximal fünf Tage nach Erhalt der Druckdaten annehmen.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die VYTE LABEL behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den zum Auftrag gehörenden, übermittelten Druckdaten Gewaltdarstellung und Gewaltverherrlichung; diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Neigung oder Alter; Pornografie sowie sonstige rechtswidrige, verfassungswidrige bzw. insbesondere strafrechtlich relevante oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte ergeben.
Der Auftraggeber bestätigt, dass die übermittelten Druckdaten keine personenbezogenen Daten i. S. d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO enthalten. Sollte der Auftraggeber zu dem Schluss kommen, dass der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO notwendig ist, kontaktiert der Auftraggeber im Vorfeld des Vertragsschlusses VYTE LABEL, um einen solchen Vertrag abzuschließen.
Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung der geänderten Drucksachen. Die VYTE LABEL hat das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die VYTE LABEL das Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.
Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.
III. Widerrufsrechte und Ausschluss des Widerrufs bei Verbraucherverträgen
siehe https://www.vytelabel.com/WiderrufsrechtIV. Kommunikation, Mitteilungen
Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.
Insbesondere hat der Auftraggeber durch Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der VYTE LABEL erreichen.
Mitteilungen der VYTE LABEL, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen, soweit dieser Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher gilt dies nur, soweit die Erklärung nicht von besonderer / elementarer Bedeutung ist.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht die VYTE LABEL nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.
Die VYTE LABEL ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.
V. Preise
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Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet.
Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, die den Vorgaben an Formaten etc. entsprechen, die in der Druckdatenanleitung der VYTE LABEL aufgeführt werden.
Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Nettopreise und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sonstige Preisbestandteile, wie z.B. Verpackung sind im Preis eingeschlossen. Versandkosten werden separat ausgewiesen.
Kann die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers im Rahmen der qualifizierten Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern nicht validiert werden, so wird der Auftrag auch bei einer grenzüberschreitenden Lieferung umsatzsteuerpflichtig abgerechnet. Das Risiko der Nicht-Validierung der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer trägt der Auftraggeber, sofern dies auf Umständen beruht, die VYTE LABEL nicht zu vertreten hat.
Sofern der Auftraggeber eine Bestellung in ein Bestimmungsland liefern lässt, in dem der Auftraggeber umsatzsteuerlich nicht registriert ist und infolgedessen über keine valide USt-ID des Bestimmungslandes verfügt, wird VYTE LABEL unter Ausweis der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes Rechnung legen.
Gilt für das Druckerzeugnis ein ermäßigter Steuersatz von zurzeit 7%, hat der Auftraggeber die dafür erforderlichen Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen.
Nach dieser Frist kann der ermäßigte Steuersatz mangels Vorlage der Druckdaten bei VYTE LABEL nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund der einzelfallbezogenen aufwendigen Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen sowie der Kosten für die Archivierung wird ein Aufwendungsersatz in Höhe von netto 69 Euro zzgl. Umsatzsteuer je Auftrag berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungsergebnis die Abrechnung zum ermäßigten Steuersatz verneint. Das Prüfungsergebnis kann – außer bei offensichtlichen Fehlern – nicht angefochten werden. Um eine verzögerungsfreie Produktion zu gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass sämtliche Leistungen zunächst zum Regelsteuersatz von derzeit 19% abgerechnet werden. Bei Aufträgen, die nach entsprechender Prüfung zum ermäßigten Steuersatz von 7% abgerechnet werden, wird eine korrigierte Abrechnung zugeschickt und der Differenzbetrag abzüglich der o.g. Aufwendungen dem Auftraggeber zurückerstattet.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
Proofs und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.
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Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.
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Macht der Auftraggeber bei nicht nach Kundenspezifikation angefertigten Bestellungen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
Konditionen, die im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Sportausweis gewährt werden, dürfen ausschließlich für Vereins- und Verbandszwecke sowie den privaten Gebrauch genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung sowie die Weitergabe der Konditionen an Dritte sind ausdrücklich untersagt. Bei Missbrauch droht dem jeweiligen Sportausweisinhaber der Entzug der gewährten Konditionen.
VI. Zahlung
Die auswählbaren Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt, spätestens jedoch nach Bestellung per Email.
Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, z.B. E-Payment, hat die Zahlung spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung, ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der VYTE LABEL zu erfolgen.
Andere als im Online-Shop für die Bestellung angebotene Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von VYTE LABEL. Scheck und Wechsel werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert.
Die VYTE LABEL stellt für jede Auftragsposition innerhalb einer Warenkorb-Bestellung eine gesonderte Rechnung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
Geschäftskunden haben die Möglichkeit per SEPA-Firmenlastschrift zu zahlen. Dazu kann der Käufer der VYTE LABEL ein SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Vorabankündigung (Pre-Notification) per E-Mail. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf zwei Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch VYTE LABEL verursacht wurde. Soweit durch objektive Gründe gerechtfertigt, insbesondere bei Schwierigkeiten im Rahmen der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden, ist VYTE LABEL dazu berechtigt, die Waren zurückzuhalten, bis VYTE LABEL eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Einleitung des Zahlungsvorganges erhalten hat.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann die VYTE LABEL Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der VYTE LABEL auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Übrigen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer oder höherer Verzugsschäden durch die VYTE LABEL wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange, bis gegenüber der VYTE LABEL schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
VII. Bonitätsprüfung
VYTE LABEL prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität.
Wir behalten uns daher das Recht vor, persönliche Daten zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers an unten genannte Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln, um Auskünfte zur Bonitätsprüfung einzuholen und zu verarbeiten und abhängig vom Ergebnis insbesondere die Zahlungsart „Rechnung“ zu ermöglichen.
Verband der Vereine Creditreform e. V.Hellersbergstraße 12
41460 Neuss
Creditreform Boniversum GmbH
Hellersbergstraße 11
41460 Neuss
CRIF Bürgel GmbH
Radkoferstraße 2
81373 München
Weitere Ausführungen entnehmen Sie auch https://www.vytelabel.com/datenschutz.
VIII. Druckdaten, Prüfungspflicht
VYTE LABEL hat sich unternehmenspolitisch zur Neutralität in jeglicher Hinsicht verpflichtet. Druckaufträge mit der Option Sponsoring sind daher nicht für politische, religiöse/ weltanschauliche, rassistische, menschen-/ geschlechterverachtende, gewaltverherrlichende oder ähnliche Motive möglich. VYTE LABEL behält sich vor, solche Druckaufträge entsprechend umzustellen oder gemäß II. 4. abzulehnen bzw. zu kündigen.
Die VYTE LABEL führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in der Druckdatenanleitung genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die VYTE LABEL sorgfältig zu prüfen, denn eine Überprüfung hinsichtlich Orthografie und Seitenanordnung o.ä. durch die VYTE LABEL findet nicht statt.
Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der Vorgaben durch die VYTE LABEL zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service „allgemeinen Basis-Datencheck“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft.
Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die VYTE LABEL im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.
Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als auf der Webseite angebotene Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die VYTE LABEL die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
Macht der Auftraggeber bei nicht nach Kundenspezifikation angefertigten Bestellungen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
IX. Lieferung
Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.
Die Lieferung erfolgt per Spedition nicht Frei Haus und ausschließlich nur bis zur Bordsteinkante.
Die Zustellung der Lieferungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten.
Der Versand an Packstationen, Postfächer oder DHL-Postfilialen ist nicht möglich.
Die im Rahmen des Auftrags von VYTE LABEL angegebenen Fristen sind Lieferzeiten und können während der Konfiguration gewählt werden. Diese Angaben sind ca.-Angaben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Vorkasse mit Gutschrift der Zahlung auf das Konto von VYTE LABEL.
Die Angabe der Lieferzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag.
Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn dies von VYTE LABEL als Fixtermin schriftlich bestätigt ist.
Gesetzliche Feiertage oder innerhalb Deutschlands unterschiedliche Feiertage wirken sich auf die Lieferzeit aus und führen ggf. zu einer Verschiebung der Lieferung.
Die VYTE LABEL ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies aufgrund einer Abwägung der Interessen sowohl von Auftraggeber als auch von VYTE LABEL zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt die VYTE LABEL die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
Verzögert die VYTE LABEL die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der VYTE LABEL zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der VYTE LABEL als auch in dem ihres Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung.
Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der VYTE LABEL ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Verkehr steht der VYTE LABEL an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
VYTE LABEL erfüllt die ihr im Rahmen des Verpackungsgesetzes obliegenden Pflichten, insbesondere handelt es sich bei den verwendeten Transportverpackungen um lizenzierte Produkte.
X. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen der VYTE LABEL gegen den Auftraggeber ihr Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die VYTE LABEL ab. Die VYTE LABEL nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die VYTE LABEL bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die VYTE LABEL auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von VYTE LABEL beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von VYTE LABEL verpflichtet.
Bei Be- oder Verarbeitung von seitens VYTE LABEL gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die VYTE LABEL als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist VYTE LABEL auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
XI. Gewährleistungsregelung / Mängelansprüche
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Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Reklamationsanzeige umfasst den Eingang der Reklamation per Telefon, E-Mail oder Post an den Kundenservice. Gegebenenfalls ist es notwendig, dass der Kunde zur Prüfung der Reklamation der VYTE LABEL Muster zusendet.
Sollten bei Lieferung Transportschäden offensichtlich sein, so hat der Auftraggeber diese Fehler sofort der VYTE LABEL gegenüber bzw. gegenüber dem Auslieferer zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat bei Verbrauchern keine Auswirkung auf die gesetzlichen Ansprüche, sondern dient dann der Beweissicherung.
Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für den CMYK-Modus, die Auflösung, Schriften, Formate o.ä.
Die Angaben von VYTE LABEL sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt insbesondere bei Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, zwischen einzelnen Bögen eines Auftrages sowie zu einem Auftrag, der früher bei der VYTE LABEL gedruckt wurde. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Produktions- bzw. maschinenbedingt kann es zu unvermeidbaren geringfügigen Abweichungen, die nicht zur Reklamation berechtigen. Materialveränderungen, die bedingt durch Alter oder Umwelteinwirkungen eintreten, stellen keinen Mangel dar.
Ferner ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Die Angaben zum Herstellungsverfahren sind unverbindlich. Ein bestimmtes Herstellungsverfahren wird nicht garantiert und ist damit auch kein Grund für eine Beanstandung.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der VYTE LABEL. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein VYTE LABEL. VYTE LABEL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Kopie anzufertigen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Dies gilt auch, wenn die Serviceoption Lieferungsaufteilung gewählt ist. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Kunststoffsonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %. Davon ausgenommen sind Lieferungen an Verbraucher.
Bei berechtigten Beanstandungen ist die VYTE LABEL zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die VYTE LABEL dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die mangelhafte Ware zurückzugeben. Dies gilt nicht bei Minderung.
XII. Haftung und Entschädigung der VYTE LABEL Industries GmbH
Grundsätzliche Haftungsregelung
Für Pflichtverletzungen aller Art haftet die VYTE LABEL nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die VYTE LABEL unbeschränkt. Für vertragstypische Schäden, die dem Vertragspartner in Folge einer von der VYTE LABEL verübten wesentlichen Vertragsverletzung entstanden sind, haftet die VYTE LABEL auch dann, wenn ihr lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung der VYTE LABEL für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht in dem vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und vertraut.Haftungsumfang
Die VYTE LABEL haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort entstehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VYTE LABEL, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten hingegen nicht, soweit die VYTE LABEL einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.Haftung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmen haftet die VYTE LABEL im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den infolge Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstandenen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unternehmern gegenüber ist die Haftung der VYTE LABEL für Schäden auf das 2-fache des Bestellwertes beschränkt. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer XIV.2. entsprechend.
XIII. Rücktritt / Kündigung
Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die VYTE LABEL, insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach dem Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe, verpflichtet sich der Auftraggeber, der VYTE LABEL eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2% der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der VYTE LABEL Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der VYTE LABEL bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die VYTE LABEL das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen vier Wochen keine Übermittlung von druckreifen Druckdaten erfolgt ist.
Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist ferner dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich.
Bis zur Druckfreigabe gilt die genannte Entschädigungsregelung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).
Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97 % der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der VYTE LABEL Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch VYTE LABEL bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware zu. Für die Entsorgung fallen keine Kosten an. Die VYTE LABEL ist daher nach Stornierung / Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Die VYTE LABEL ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die Vermögensauskunft abgegeben hat.
XIV. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die VYTE LABEL arglistig handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XV. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgte.
XVI. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der VYTE LABEL nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so obliegt dies dem Auftraggeber selbst.
XVII. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte
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Der Auftraggeber garantiert VYTE LABEL, keine Aufträge, die gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßen, zu platzieren. Insbesondere dürfen die Druckdaten:
- Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, sonstige Eigentumsrechte) nicht verletzen;
- nicht pornografisch, sittenwidrig, beleidigend oder in sonstiger Weise als anstößig einzuordnen sein, vgl. Ziffer II. 4;
- keine verfassungsfeindlichen, volksverhetzenden oder extremistischen Ziele verfolgen.
Der Auftraggeber haftet vollumfänglich und allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter verletzt werden. Er wird VYTE LABEL von allen Ansprüchen Dritter, Strafen, Bußgelder sowie aufgewendeten Kosten freistellen.
XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse, der Geschäftssitz der VYTE LABEL.
Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist gelten die gesetzlichen Regelungen. Hat er jedoch keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union, gilt ebenfalls der Geschäftssitz der VYTE LABEL als Gerichtsstand.
XIX. Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
VYTE LABEL ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XX. Informationen zum Anbieter / Vertragspartner
Die Internetplattform www.vytelabel.com wird von der VYTE LABEL Industries GmbH betrieben. Die VYTE LABEL Industries GmbH ist für alle darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner.
Anschrift | VYTE LABEL Industries GmbH Grethe-Jürgens-Str. 82 30655 Hannover Germany |
Büroanschrift | VYTE LABEL Industries GmbH Fliegerstr. 1 30179 Hannover Germany |
Geschäftsführer | Viktor Engelhardt |
info@vytelabel.com | |
Servicehotline | +49 (0) 511 – 67 69 63 47 Mo – Fr: 10 – 20 Uhr |
Telefax | +49 (0) 511 – 67 69 63 49 (Kosten können nach Anbieter variieren) |
Handelsregistereintrag | Amtsgericht Hannover, HRB 212228 |
Steuer-Nr. | 25/200/29700 |
USt-Id-Nr. | DE299217995 |
XXI. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der genannten Regelungen gegen zwingende Gesetzesvorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise unwirksam/undurchführbar sein bzw. werden, so tangiert dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als ersetzt, durch eine die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich der Regelung am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2021 Sie können diese AGB jederzeit auf www.vytelabel.com einsehen.